Pre-Auth-Service

Dieses Dokument einen Dienst (Webservice), der vor der eigentlichen Authentifizierung und Autorisierung von Benutzer:innen für den 7of9 Portalverbund abläuft (Pre-Auth-Service). Zielsetzung dieses Webservice ist die Zuordnung und gezielte Weiterleitung von Benutzer:innen zu Portalen und Onlinediensten des 7of9 Portalverbundes. Die eigentliche Authentifizierung erfolgt dann durch den Anbieter (Provider) des Onlinedienstes selbst. Anbieter von Onlinediensten in diesem Kontext sind die UV-Träger der 7of9 Kooperation.

Dokument-ID: 7of9_001

Aktenzeichen: None

Stand: Version 1.0


Verantwortlicher

Lars Walther

Datenschutzbeauftragter der Behörde oder des Unternehmens

Herr Udo Keuter, Europaplatz 2, 72072 Tübingen, udo.keuter@bg-verkehr.de, Telefon: +49 7071 933 3400

DSFA nach Art. 35 DSGVO erforderlich: ja

Zeitpunkt der Fertigstellung / Überprüfung

15.05.2025

1.1 An Beschreibung beteiligte Person(en) und ihre Rolle(n)

  • Nachname, Vorname, Rolle
  • Lars Walther, Projektleiter der SIGUV Web Community, Mitglied des Arbeitskreises Portale der 7of9 Kooperation, Autor der Verarbeitungstätigkeit
  • Tobias Gross, BG Phoenics GmbH (Review)
  • Ludwig Schreyer, BG Phoenics GmbH (Review)
  • Stefan Harms, BGHW (Review)

1.2 Status Aktiviert

1.3 Anmerkungen zum Status

Abstimmung innerhalb des Arbeitskreises

Anlagen

Zu dieser Verfahrensbeschreibung exisitieren derzeit keine Dateiannlagen

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Verweise

Nr. Verweis Anmerkung

Wann? Wer? Was?
2025-07-02 Lars Walther Stellungnahme durch DSB

Zeitpunkt der nächsten routinemäßigen Überprüfung

16.05.2025

5.1 Zwecke

Schaffung eines zentralen Zugangs / Möglichkeit der Anmeldung am 7of9 Portalverbund zur Inanspruchnahme der Online-Dienste der UV-Träger der 7of9 Kooperation.

5.2 Rechtsgrundlagen/Befugnis

SGB VII SGB X DSGVO BDSG

Auflistung der personenbezogenen Daten

Nr. Bezeichnung der Daten
001 elektronische IDs (E-Mail-Adresse, Unternehmensnummer, o.ä.) - unmittelbar
002 Kennungen bzw. Passworte - mittelbar

Auflistung der betroffenen Personen

Nr. Betroffene Person
001 Versicherte Personen
002 Unternehmerinnen und Unternehmer
003 verantwortliche Personen in Mitgliedsunternehmen und Einrichtungen
004 Fachkräfte für Arbeitssicherheit
005 Betriebsärzte
006 Steuerberater:innen und Steuerberater
007 Leistungserbringer

Auflistung der Empfänger und Anlässe der Offenlegung

Nr. Empfänger Anlass der Offenlegung
001 interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Druck und Versand von IDs und Zugangskennungen

Auflistung der betreffenden Übermittlungen

Nr. Drittland oder internationale Organisation Geeignete Garantien im Falle einer Übermittlung (Art. 49 Abs. 1 Unterabsatz 2 DSGVO

Auflistung der Löschfristen

Nr. Löschungsfrist
001 IDs werden bei Inaktivität des Kontos nach 24 Monaten gelöscht

TOMS werden im Rahmen der DSFA beschrieben.

IT-Abteilung der UV-Träger

13.1 Liegt eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten vor?

Ja

13.2 Gegebenenfalls nähere Erläuterung

Ich habe mir heute intensiv alle Dokumente angeschaut und keine Rückfragen; das eigentliche Ziel und die getroffenen TOM`s sind für mich nachvollziehbar und von der technischen Seite aus ausreichend und datenschutzkonform für eine datenschutzrechtliche Freigabe. Im Rahmen der DSFA hast Du nur technische Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Forderung nach Art. 32 DSGVO getroffen. Ich hätte gerne zumindest noch eine organisatorische Maßnahme im Hinblick auf die Sicherung der Vertraulichkeit. Der "Pre-Auth-Service" als solches ist aus meiner Sicht was die getroffenen Maßnahmen betrifft umfangreich und zielführend im Hinblick auf die Informationssicherheit und den Datenschutz. Ich hätte aber gerne schon in diesem vorgelagerten Anmeldeprozess eine Vorabprüfung im Hinblick auf die Berechtigung und Erforderlichkeit entsprechend Art. 5 Abs. 1 DSGVO; ich verstehe es so das erst bei dem Anmeldeprozess im eigentlichen Fachportal des jeweiligen Trägers die Berechtigung geprüft wird. Wenn jemand "als unberechtigter" erst dann identifiziert wird ist er aber schon als Unberechtigter durch das erste Anmeldeverfahren positiv durch- oder? Ich hätte gerne eine Maßnahme die dies schon abfängt und möglichst vermeidet! Das ist eigentlich neben der Dokumentationspflicht des gesamten Prozesses- Stichwort Benutzerhandbuch" , Protokollierung der Zugriffe –was ja passiert und einem Rechte- und Rollenkonzept der einzige Punkt der aus datenschutzrechtlicher Sicht anzumerken ist. Melde Dich einfach bei mir um diesen Punkt gerne zu klären und dann schreibe ich Dir danach eine kurze formale positive datenschutzrechtliche Stellungnahme. Sehr gut ergänzt; jetzt bin ich zufrieden und gebe gerne aus datenschutzrechtlicher Sicht grünes Licht; die Datenschutzkonformität für den "Pre-Auth Service" wird bejaht.

  • Webcode: 20408211
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